Anträge
Seit dem 01.01.2022 ist ein neuer Landesjugendplan in Kraft. Seitdem gelten neue Richtlinien und es müssen neue Antragsformulare verwendet werden. Mittel aus dem Landesjugendplan können über die Mitgliedsverbände der AEJ M-V beantragt werden. Die Mitgliedsverbände reichen die Anträge anschließend bei der AEJ M-V ein.
1. Großveranstaltungen
2. Kinder- und Jugenderholung
4. Jugendbildung und EA-Schulungen
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